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Alltagstipps

Ihre Rechte und Leistungen bei Makuladegeneration

Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderung

Je geringer die Sehkraft wird, desto häufiger sind Menschen mit Netzhauterkrankungen auf Hilfsmittel und finanzielle Unterstützung angewiesen. Doch wer zahlt die zusätzlichen Aufwendungen, die im Alltag entstehen? Hier informieren wir Sie und beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Broschüre, die Sie sich per Klick bequem herunterladen oder hier zu sich nach Hause bestellen können.

Leistung_Krankenkasse

Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Sehbehinderung?

Meist übernimmt die Krankenkasse die Kosten für nötige Hilfsmittel wie Lupen, spezielle Gläser oder Blindenlangstöcke. Bei gesetzlich Versicherten entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können.

 

Allerdings müssen Sie, auch wenn die Versicherung ein Hilfsmittel genehmigt und zahlt, einen Teil der Kosten selbst leisten. Die Zuzahlung beträgt in der Regel zwischen fünf und zehn Euro.

Wie kann der Behindertenausweis bei Sehbehinderung unterstützen?

Ein Behindertenausweis kann im Alltag sehr hilfreich sein. Scheuen Sie sich deshalb nicht, den individuellen Grad Ihrer Sehbehinderung feststellen zu lassen und einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Den Grad der Behinderung definieren Zahlen in Zehnerschritten zwischen 20 und 100. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Zusätzlich zu diesem Grad wird ein Merkzeichen in Form eines Buchstabenkürzels in den Ausweis eingetragen. So steht die Abkürzung "Bl" für Blindheit und die Abkürzung "TBl" für Taubblindheit.

Antrag_Behindertenausweis

Ist eine Schwerbehinderung festgestellt, können Sie unter anderem von einem erhöhten Kündigungsschutz, steuerlichen Vorteilen und vergünstigten bzw. kostenlosen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren. 

Informationen zu Sehbehindertengeld und Blindengeld bei Makuladegeneration

Wann hat man Anspruch auf Blindengeld?

Bei einer starken Einschränkung des Sehvermögens oder bei Blindheit haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Sehbehindertengeld oder Blindengeld. Diese Leistungen sollen Mehrausgaben ausgleichen, die Ihnen durch Ihre Behinderung entstehen. Auch dienen sie zur Förderung von Schulungen, um die Selbstständigkeit zu erhalten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Rechte - Leistungen und Ansprüche im Überblick", die Sie hier kostenlos herunterladen können.

An welche Beratungsstellen kann ich mich bei einer Sehbehinderung wenden?

Eine Rechtsberatung hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte als sehbehinderter Mensch in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Entsprechende Unterstützung bieten Selbsthilfeorganisationen, Vereine oder Verbände. Im Folgenden finden Sie per Klick auf den gelben Balken eine Auswahl der wichtigsten Anlaufstellen bei Rechtsfragen.

    Verbände:

    Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
    Rungestraße 19
    10179 Berlin
    Tel.: 030/28 53 87 0
    E-Mail: info@dbsv.org 
    Web: www.dbsv.org

     


     

    PRO RETINA Deutschland e.V.
    Vaalser Straße 10
    52074 Aachen
    Tel.: 0241/87 00 18
    E-Mail: pro-retina@t-online.de
    Web: www.pro-retina.de

    Tipp: Auf diesen Internetseiten finden Sie zudem Adressen von Vereinen
    in Ihrer Nähe.

     


     

    Vereine:

    Low Vision Kreis e.V.
    Stadtplatz 6
    85368 Moosburg
    Tel.: 08761/72 59 88 9
    E-Mail: info@low-vision-kreis.de
    Web: www.low-vision-kreis.de

     


     

    AMD-Netz NRW e.V.
    Hohenzollernring 56
    48145 Münster
    Tel.: 01805/77 47 78
    E-Mail: info@amd-netz.de
    Web: www.amd-netz.de

    Tipp: Auf diesen Internetseiten finden Sie zudem Adressen von
    spezialisierten Optikern in Ihrer Nähe.

     


     

    Hilfsmittelberatung:

    atz-Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.
    Postfach 1421
    37594 Holzminden
    Tel.: 05531/71 53
    E-Mail: atz@blindenzeitung.de
    Web: www.blindenzeitung.de

     


     

    Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
    Bleekstraße 26
    30559 Hannover
    Tel.: 0511/95 46 50
    E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
    Web: www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

    Tipp: Sie können sich auch telefonisch beraten lassen.

    Übernahme für Versicherte

    OCT als Kassenleistung

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