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Newsbeitrag 06.02.2023

 

Welche finanziellen Entlastungen gibt es bei Seheinschränkungen?

Wer an einer Seheinschränkung erkrankt ist, muss tagtäglich viele Hürden meistern. Um Betroffene finanziell zu entlasten und ihnen die Teilhabe am Alltag zu erleichtern, gibt es eine Reihe von Vergünstigungen – zum Beispiel beim Rundfunkbeitrag, bei der Telekom und im öffentlichen Nahverkehr.

Senior mit Handy im Zug

Zahlen Menschen mit Sehbehinderung einen Rundfunkbeitrag?

Menschen, denen im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Sie zahlen dann einen reduzierten Beitrag von 5 Euro pro Monat. Einen Anspruch haben Betroffene bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Behinderung allein die Seheinschränkung betrifft und nicht vorübergehend ist.

Wer staatliche Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, hat Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Die Befreiung oder Ermäßigung kann man online auf der Webseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragen.

Gibt es Telefon-Anschlüsse mit Sozialtarif?

Die Telekom ist der bislang einzige Dienstleister in der Telekommunikation, der freiwillig einen Sozialtarif anbietet. Kundinnen und Kunden im Festnetz müssen dann zwar die volle Grundgebühr ihres Tarifs zahlen, erhalten aber eine Vergünstigung auf die geführten Telefonate. Einen Sozialtarif beantragen können Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit oder sehbehindert sind, mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent.
Wer von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit ist, bekommt ein monatliches Gesprächsguthaben von 6,94 Euro netto, Personen mit der beschriebenen Behinderung erhalten eine Gutschrift von 8,72 Euro netto. Die Vergünstigung gilt pro Abrechnungszeitraum und kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden. Beantragt werden kann der Sozialtarif auf der Webseite der Telekom.


Dürfen Menschen mit Makuladegeneration kostenlos Bus und Bahn fahren?

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G“ (für gehbehindert), „H“ (für hilflos) oder „Gl“ (für gehörlos) haben Anspruch auf eine kostenlose Beförderung durch den ÖPNV. Zu den berechtigten Personen gehören auch blinde (Merkzeichen „Bl“) und taubblinde (Merkzeichen „TBl“) Menschen, weil sie automatisch auch die Merkzeichen „G“ und „H“ zuerkannt bekommen. Berechtigte Personen müssen dazu ihren Schwerbehindertenausweis und eine Wertmarke mit sich führen. Personen mit den Merkzeichen „Bl“ (für blind) oder „H“ im Ausweis erhalten die Wertmarke kostenlos. Ist nur ein „G“ vermerkt, werden für die Wertmarke 46 Euro pro Halbjahr bzw. 91 Euro für ein ganzes Jahr fällig. Begünstigte müssen sich zwischen Freifahrt und Kfz-Steuer-Ermäßigung entscheiden.


Zum öffentlichen Nahverkehr zählen Linienbusse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen in ganz Deutschland sowie Fähren, zum Beispiel über den Rhein. Zum Nahverkehr gehört auch die Beförderung in Nahverkehrszügen sowie in den Zuggattungen InterRegioExpress (IRE), RegionalExpress (RE) und RegionalBahn (RB) – jeweils in der zweiten Klasse.


Gilt die Freifahrt auch für Begleitpersonen?

Ist das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen, kann man in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs kostenlos eine Begleitperson, einen Blindenführhund oder einen entsprechend gekennzeichneten Assistenzhund mitnehmen. Eine Altersbeschränkung für Begleitpersonen gibt es bei der Deutschen Bahn nicht, sie verweist lediglich darauf, dass die Person in der Lage sein muss, in gewissen Situationen entsprechend zu reagieren. Weiterführende Infos gibt es beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.

 

Mehr zum Thema Rechte und Finanzen finden Sie hier auf visusvital.de unter der Rubrik "Rechtshilfen" bei den Alltagstipps. Dort können Sie sich auch unsere Broschüre "Recht - Leistungen und Ansprüche im Überblick" kostenlos herunterladen.

 

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