Aktuelles
OCT als gesetzliche Kassenleistung
Bei Betroffenen einer Makuladegeneration wie DMÖ und feuchter AMD
Seit dem 1. Januar 2020 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für bis zu sechs Untersuchungen mittels Optischer Kohärenztomographie (OCT) pro Auge und Jahr – unabhängig vom Termin der letzten Injektion.
Das Verfahren zur Diagnose und Kontrolle der Netzhauterkrankungen war bereits seit dem 1. Oktober 2019 für Patientinnen und Patienten mit feuchter bzw. neovaskulärer Altersbedingter Makuladegeneration (nAMD) und Diabetischem Makulaödem (DMÖ) erstattungsfähig. Zunächst galt jedoch noch die Einschränkung, dass ein OCT nur abgerechnet werden konnte, wenn es mindestens drei Wochen nach der letzten Injektion durchgeführt wurde. Die Kassenleistung beinhaltet neben den OCT-Untersuchungen auch jeweils ein persönliches Gespräch mit dem Arzt zur Erklärung der Befunde.
Von dem neuen Beschluss profitieren vor allem Patientinnen und Patienten, die im Rahmen des Treat and Extend-Therapieplans behandelt werden. Treat & Extend kommt aus dem englischen und bedeutet wörtlich „Behandeln und ausdehnen“. Üblicherweise werden die ersten drei Spritzen im monatlichen Abstand gegeben. Ist der Befund stabil, können die Behandlungsabstände ausgedehnt werden.
Bei jedem Augenarzttermin wird untersucht und gespritzt. Der Augenarzt bewertet dann Ihre Untersuchungsergebnisse (u.a. mit dem OCT) und rechnet den nächsten Termin aus. Die Abstände zwischen den Behandlungen werden dabei individuell und schrittweise verlängert bzw. bei Bedarf verkürzt. Ziel ist es dabei nicht, die Behandlung zu beenden, sondern für jeden Patienten einen individuellen Spritzenrhythmus zu finden.
Bitte beachten Sie: Im Falle einer trockenen Makuladegeneration übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht die Kosten für die Optische Kohärenztomographie. Bevor sie als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zum Einsatz kommt, wird Ihr Arzt die Entscheidung mit Ihnen besprechen.
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